„Wissenschaftliche Gepflogenheiten“

Elitäre wissenschaftliche Gepflogenheiten




Wir sehen sehr wohl die ausgeführte Problematik ... und werden sicher zukünftig noch sensibler mit ähnlich gelagerten aktuellen Fällen umgehen.“

Prof. Dr. Ulrike Beisiegel  
(ehem. Sprecherin Ombudsman für die Wissenschaft;  
2011 bis 2019 Präsidentin der Univ. Göttingen)  

Dieser Weblog enthüllt ein haarsträubendes Promotionsverfahren. Die Ereignisse liegen einige Jahre zurück; dennoch, an Absurdität wird der Vorfall wohl nur selten in den Schatten gestellt. Der detaillierte Blog veröffentlicht die vollständig nachweisbare Chronologie der Vorkommnisse und gibt vor allem die Ermessensfehlerhaftigkeit von vermeintlich „wissenschaftlichen Gepflogenheiten“ in einem Einzelfall wieder.

War der Gutachter nicht objektiv ?

Unter dieser Schlagzeile berichtete die Aachener Zeitung über den Fall und das Urteil, mit dem das Verwaltungsgericht Aachen „die Fakultät [für] Elektrotechnik verpflichtete, den Promotionsantrag erneut, mit zweifelsfrei objektiven Gutachtern, zu bescheiden.“ [1,18].

Ort des Geschehens ist also die RWTH Aachen. Der Blog stellt in acht Fortsetzungen die Einzelheiten einer zehn Jahre andauernden Auseinandersetzung vor. Das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen führte zur Offenlegung der Hochschulakten. Sie ermöglichen, (a) das Innenleben einer Fakultät zu erkennen; (b) die von der Aachener Zeitung aufgeworfene Frage zu beurteilen; (c) den Fall abzuwägen gegen die von der Wissenschaftsgemeinschaft öffentlich eingeforderten Prinzipien [2,3] zur

  • Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen;
  • Unvoreingenommenheit;
  • Redlichkeit in der Suche nach Wahrheit;
  • Bereitschaft zum konsequenten Zweifel an den Ergebnissen der eigenen wissenschaftlichen Arbeit;
  • Verantwortung von Universitätslehrern gegenüber ihren Mitarbeitern.

Der Blog zeigt Vorgänge auf, die krass und mit der Resolution des Deutschen Hochschulverbands zur Selbstkontrolle in der Wissenschaftsgemeinschaft sowie den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis unvereinbar sind. In dem konkreten Fall dürften Anmerkungen der Hochschule, gemäß auch anwaltlicher Bewertung, „eines Akademikers unwürdig sein“. Beanspruchte „wissenschaftliche Gepflogenheiten“ und schriftliche Ausführungen haben nichts mehr mit inhaltlicher Auseinandersetzung zu tun – geschweige denn mit Didaktik oder etwa wissenschaftlicher Anleitung oder sachlich hinreichender Begründung. Im Gegenteil: Es werden Widersprüchlichkeit, eklatantes persönliches Fehlverhalten, Anmaßung, Selbstüberschätzung und schlichter Hass deutlich. Das Geschehen an der Fakultät wird ausdrücklich vom Rektorat gebilligt und läuft ab unter dem Deckmäntelchen einer sogenannten Promotionsordnung, die obendrein auch noch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erfordert. Ein Fall von Mangel an Aufsicht und ein Beispiel für die Unglaubwürdigkeit und das Versagen des im deutschen Hochschul- und Wissenschaftsbetrieb so vehement verteidigten Prinzips der vermeintlich Unabhängigen Selbstkontrolle.

Es bedurfte eines spektakulären Skandals [4,5,6] im Jahr 1997, um die Problematik des wissenschaftlichen Fehlverhaltens öffentlich zu thematisieren. Die Einrichtung von Ombudspersonen und -gremien in den Wissenschaftseinrichtungen, bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) [3,7,8] und an Hochschulen war die Folge. An den Einzelheiten eines konkreten Falls unterstreicht der Blog die Notwendigkeit, moralisch-ethische Praxis in Wissenschaftseinrichtungen und an Hochschulen einzufordern sowie das Bewusstsein dafür auch öffentlich zu schärfen. Der Fall verdeutlicht die Bedeutung und Verantwortung, die entsprechenden Ombudsgremien [3,6,7,8] und deren Mediation zukommen, um eklatantem Fehlverhalten entgegenzuwirken – nicht nur im Interesse von Studenten, Doktoranden und wissenschaftlichen Mitarbeitern sondern insbesondere auch im Interesse der Hochschulen selbst und deren Reputation sowie ethischer Integrität. Die lokalen Ombudsgremien „sind im universitären Betrieb sowie bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen allerdings nicht generell akzeptiert“, wie die DFG in Pressemitteilungen und das nationale Ombudsgremium in Jahresberichten konstatieren. Häufig sind sie nur formale Alibi-Einrichtungen.

Mysteriöse Wissenschaft
höchstpersönliche Doktorspiele
©Tayfun Akgül
Doktortheater im höchstpersönlichen (Beurteilungs-)Spielraum.

In dem bizarren Fall eines rechtsstaatlichen Qualifizierungsverfahrens sind Grundprinzipien wissenschaftlich exakter Arbeit nicht mehr erkennbar, wie Unvoreingenommenheit und Bereitschaft zu fachlicher Anhörung und Klärung; Kenntnisnahme anerkannter Fachliteratur und Referenzen; Respektierung von empirisch eindeutig überprüfbaren Sachverhalten. Anstelle etablierter wissenschaftlicher Methodik – oder „Redlichkeit in der Suche nach Wahrheit“ [2] – bestimmen die pseudowissenschaftliche Selbstherrlichkeit eines „höchstpersönlichen Beurteilungsspielraums“ und systematische Abschottung gegenüber substanziierter Widerlegung und Kritik die Kulisse des Doktortheaters – mit Attitüden elitärer Obrigkeit und unfehlbarer Exzellenz. Höchstpersönliche Lehrmeinung wird eindeutig als „Unsinn .. hinter einer Maske aus Weisheit“ [10] enttarnt; dennoch bleibt der Unfug unantastbarer Beurteilungsmaßstab. Das Rektorat unternahm den Versuch der Einschüchterung und drohte, unbegründet, mit rechtlichen Schritten für den Fall, dass die Gutachten mit professoralen Selbstbesessenheiten und frappant dokumentierter fachlicher Inkompetenz (statt Exzellenz) nicht vertraulich behandelt würden. Die renommierte RWTH konnte ihrer Besorgnis um ihren guten Ruf kaum deutlicher Ausdruck verleihen.

Im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens einen angewandten, in der Literatur hinreichend publizierten, allgemein anerkannten und empirisch eindeutig überprüfbaren Sachverhalt weder zur Kenntnis nehmen noch überhaupt in Erwägung ziehen zu wollen, solches Nicht-Wahrhaben-Wollen und die kategorische Abschottung gegenüber Widerlegung und Kritik sind zutiefst unwissenschaftlich, widersprechen jedem wissenschaftlichem Geist und Diskurs – sind aber in dem vorliegenden Fall ein kollektives Verhalten (Amigotum) eines einstimmig beschließenden Fakultätsrates.

Inzwischen besteht großer Abstand zu dem damaligen höchstpersönlichen, aber höchstunwissenschaftlichen Hokuspokus. Genau diese „Verjährungsproblematik“ [7] und Distanz erlauben heute die völlige Transparenz, die U. Schnabel, Wissenschaftsjournalist der ZEIT, als den „einzigen gangbaren Weg“ zitiert [11], um „am Ende eines Verfahrens, dann, wenn definitive Beweise vorliegen“, den Einzelfall zu veröffentlichen und damit Einblicke zu vermitteln, die eine Bewertung im Hinblick auf gute wissenschaftliche Praxis – oder rechtswidrige Willkür und Fehlverhalten ermöglichen.

Pseudoscience

„Pseudoscientific concepts tend to be shaped by individual egos and personalities ... Evidence, observations or data that are not consistent with beliefs tend to be ignored or are actively suppressed.“ (How to recognize Pseudoscience)

Das Gremium Ombudsman für die Wissenschaft stellt zur „Verantwortung für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ in einem Jahresbericht folgendes fest: „Der Ombudsman der DFG sieht sich mit einer steigenden Anzahl von Anrufungen konfrontiert, die von wissenschaftlichen Mitarbeitern, Doktoranden und Habilitanden erhoben werden, weil sie sich durch mangelnde Betreuung oder andere Unredlichkeit ihrer Betreuer entweder in ihrer Forschung konkret behindert oder durch unterlassene Betreuung alleine gelassen fühlen. Der Ombudsman nimmt dies zum Anlass, alle Vorgesetzten, seien es Professoren oder andere verantwortliche Mitarbeiter, auf ihre pflichtgemäße, nachhaltige Verantwortung für den wissenschaftlichen Nachwuchs aufmerksam zu machen. ... Inhalt der Betreuungspflicht ist es auch, ... die wissenschaftliche Entwicklung des ihnen anvertrauten Nachwuchses zu fördern“ [7]. Darüberhinaus und als Folgerung aus dem Prinzip der Chancengleichheit müssen Betreuer und insbesondere Gutachter hinreichend qualifiziert sein.

Veranlasst durch den zitierten Jahresbericht übermittelt der Whistleblower [7] den hier zu schildernden Fall an den Ombudsman für die Wissenschaft. Daraufhin erklärt das Gremium, dass man sehr wohl die Problematik des Falls sieht und deshalb noch sensibler mit aktuellen Fällen umgehen will. Ebenso bestätigt das Gremium wiederholt [12,13,14], sich veranlasst zu sehen, „den prinzipiellen Charakter der Problematik in [den] Jahresbericht mit einfließen zu lassen“ [12]. Der anschließende Jahresbericht verweist allerdings nur indirekt und ohne Einzelheiten auf „Fälle, die in ihrem exemplarischen Ablauf von so grundsätzlicher Bedeutung sind, dass sie bei der Behandlung und Bewertung aktueller Verfahren besondere Beachtung verdienen. Dies gilt vor allem, wenn Qualifizierungsverfahren betroffen sind ...“ [7]. Wenn Fälle demnach von so grundsätzlicher Bedeutung sind, dass sie besondere Beachtung verdienen, dann sind sie von öffentlichem Interesse.

Die nachfolgenden „wissenschaftlichen Gepflogenheiten“ sind in keiner Weise repräsentativ für universitären Betrieb. Dennoch zeigt der Fall einen „exemplarischen Ablauf“, so dass Schaffung von Transparenz nachhaltig und über den Einzelfall hinaus „Wissenschaftlichem Fehlverhalten entgegenwirken“ [15,16] kann. In einem relevanten und besonders diffamierenden Schreiben an eine Europäische Organisation war es schließlich ein Lehrstuhl der RWTH selbst, der ausdrücklich empfiehlt: „it would be appropriate ... to distribute this statement“ (Blog-Teil IV).

Anlässlich einer Ombudsman-Tagung der DFG [7] benennt Prof. H. Wormer, Lehrstuhl Wissenschaftsjournalismus, Universität Dortmund, eine „bisher oft intransparente Krisenkommunikation der Univ[ersitäten]“ und stellt fest: „Öffentlichkeit ist die – bisher – schärfste Sanktion für Vergehen“ [16] mit „Abschreckungseffekt“. –
„Die DFG hat natürlich auch ein Interesse daran, dass wissenschaftliches Fehlverhalten auch in einer breiteren Öffentlichkeit thematisiert wird, denn nur wenn es im Bewusstsein der Wissenschaftler verankert ist, dass die Missachtung der wissenschaftlichen Lex artis nicht ohne Folgen bleibt, können wir davon ausgehn, dass wir auf diesem Feld künftig weniger zu tun haben werden“ (Dr. Harald von Kalm, DFG) [17]. – In einem von der DFG verbreiteten Curriculum zur „Guten wissenschaftlichen Praxis“ [25] heisst es: „Fallbeispiele aus der Praxis erhöhen die Aufmerksamkeit, machen die Probleme anschaulich und erleichtern das Lernen.“

Neben Spannungsmomenten des damaligen Showdowns kann dieses Tagebuch heute ein Lehrstück sein: Wie das Zusammenspiel von Voreingenommenheit, Überheblichkeit und Arroganz verweigerter Kommunikation – auch im Hochschul- und Wissenschaftsbetrieb – geradewegs ins Desaster führt.

Blog-Teil I:
Die Eskalation: „Gesuch erledigt ... Zusammenfassungen vernichtet.“

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Leserreaktionen:


  • Je mehr Leute so was ans Licht bringen, desto stärker ist die Wirkung.
  • ... kurzweilige Bearbeitung eines sehr ernsten Themas zur rechten Zeit.
  • Das Begleiten durch die Cartoons macht es vor allem Lesern, die sich noch nicht mit Materialien wie den Tagungsberichten des Ombudsman der DFG befasst haben, erheblich leichter, sich mit so einem äußerst unangenehmen Thema anzufreunden.
  • Ich bin gerade erstaunt bis baff, wieviele Parallelen es da gibt ... Wenn ich nicht wüsste, dass er über seinen eigenen Fall schreibt, würde ich glauben, der meint meinen ... Da bin ich mal sehr gespannt, was da noch alles ans Licht kommt.
  • Wir befassen uns vor allem mit der Gepflogenheit, aussichtsreiche Projekte von Kollegen, nicht nur Dissertationen, zu stoppen, um sie dann nach Möglichkeit in der eigenen Arbeitsgruppe Jahre später wieder aufzugreifen und die ursprünglichen Initiatoren aus Publikationen usw. auszuschließen und zu diskreditieren. Hat auch einiges mit Missbrauch der Gutachtertätigkeit zu tun, und es gibt natürlich sehr viele Parallelen zu dem [hier] geschilderten Fall.
  • Probleme müssen klar angesprochen werden - auch anhand konkreter Fälle. Andernfalls werden die eigentlichen Ursachen schlicht und ergreifend gar nicht erkannt und können genau deshalb keiner Lösung zugeführt werden.
  • ein handfester Skandal ... Das PROTOKOLL liest sich fast wie ein Krimi ..
  • Den Link zu Ihrem Blog hatte ich übrigens gleich, nachdem ich ihn entdeckt hatte, ins Diskussionsforum des Intranets unserer Institution gesetzt.
  • Die Zurückhaltung der Ombudskommission wird gewöhnlich mit dem Schlagwort begründet, man bewege sich in einer rechtlichen Grauzone, man habe also in vielen Fällen keine rechtliche Handhabe, gegen Fehlverhalten vorzugehen. Das zumindest in den Fällen, wo man mündlich zustimmt, auf Fehlverhalten gestoßen zu sein.
  • Dass diese Woche wieder eine Tagung des Ombudsman stattfinden sollte, ist mir bekannt. Das wäre übrigens ein guter Anlass, von den Vertrauenspersonen in ihren Heimateinrichtungen jeweils eine Stellungnahme zu dieser Tagung bzw. auch zu ihrer Arbeit abzufordern. Bisher hüllt sich die ganze Gesellschaft ja offenbar überwiegend bis auf die durch Sie bereits angeführten glatten Deklarationen, in Schweigen.
  • Das Bild, das Sie von den aktuellen Einschätzungen des Ombudsman zeichnen, ist dem, das ich habe, recht ähnlich. Vorschlägen zur Diskussion der Probleme an der Basis weicht man außerdem wohl aus. Warum sich die Sichtweisen des früheren Ombudsman und des aktuellen so drastisch unterscheiden, ist mir noch nicht ganz klar.
  • .. wobei ich mit dem Ombudsman der DFG nur schlechte Erfahrungen gemacht habe.
  • Die Cartoons sind wirklich gut.
  • Ein ernstes Thema mit Leichtigkeit dargestellt.
  • ....

Literaturhinweise, Links und Korrespondenzen

  1. „War der Gutachter nicht objektiv?“, Aachener Volkszeitung (AVZ), siehe Link im Blog-Teil VII: 20. Februar.
  2. Deutscher Hochschulverband, Resolution „Selbstkontrolle der Wissenschaft und wissenschaftliches Fehlverhalten (50. Hochschulverbandstag 2000)“.
  3. Deutsche Forschungsgemeinschaft, „Empfehlungen der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft““, Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Januar 1998.
  4. Marco Finetti, Armin Himmelrath, Der Sündenfall, Betrug und Fälschung in der deutschen Wissenschaft, Raabe Verlag, 1999.
  5. Heinrich Zankl, Fälscher, Schwindler, Scharlatane, Betrug in Forschung und Wissenschaft, Wiley-VCH Verlag, 2006.
  6. A. Eser, „Die Sicherung von „Good Scientific Practice“ und die Sanktionierung von Fehlverhalten“, Sonderdruck der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, 1999.
  7. Website des DFG Gremiums Ombudsman für die Wissenschaft, das in Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens berät, mit Jahresberichten „Zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“.
  8. Deutsche Forschungsgemeinschaft, Wissenschaftliches Fehlverhalten, Erfahrungen von Ombudsgremien, Tagungsbericht, Standpunkte, Wiley-VCH Verlag, 2004.
  9. Deutsche Forschungsgemeinschaft, „Wie ehrlich ist die Wissenschaft?“, Pressemitteilung Nr. 53, 12. Oktober 2006.
  10. N.G. van Kampen, Waanwetenschap, Epsilon Verlag, Utrecht, 2002; (in Niederländisch; Boekbespreking).
  11. Ulrich Schnabel, „Wachhund oder Störenfried? Zur Rolle der Presse im Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“; Vortrag ist enthalten in [8].
  12. Schreiben des Gremiums Ombudsman der DFG, 28. Februar 2006.
  13. E-Mail des Gremiums Ombudsman der DFG, 12. März 2006.
  14. Schreiben des Gremiums Ombudsman der DFG, 11. Dezember 2006.
  15. Deutsche Forschungsgemeinschaft, „Wissenschaftlichem Fehlverhalten entgegenwirken“, Pressemitteilung Nr. 52, 05. August 2005.
  16. H. Wormer, „Öffentlichkeitsarbeit für Ombudsleute: Diskussionspunkte“, Vortrag anlässlich der Ombudsman-Tagung der DFG, Hamburg, 19.-20. Oktober 2006.
  17. Bernd Schuh, „Wahrheitssucher auf Abwegen“, Deutschlandfunk, Wissenschaft im Brennpunkt, 1.1.2004.
  18. „Zähes Ringen um Doktortitel“, Aachener Nachrichten (AN), siehe Link im Blog-Teil VII: 30. Januar.
  19. Federico Di Trocchio, Der grosse Schwindel, Betrug und Fälschung in der Wissenschaft, Rowohlt Verlag, 2. Auflage, 2003.
  20. Uwe Kamenz, Martin Wehrle, Professor Untat, Was faul ist hinter den Hochschulkulissen, Econ Verlag, 2007.
  21. Johannes Balve, Wie wird man exzellent? Deutsche Universitäten im Spitzenrausch, Artemis & Winkler Verlag, 2009.
  22. Doktorspiele, wissenschaftliche Gepflogenheiten und andere Kuriositäten;
  23. Roland Reub und Volker Rieble, Die freie Wissenschaft ist bedroht, faz.net.
  24. Prüfungsrecht (Deutschland) bei WIKIPEDIA.
    Weitere Links:
    Rechtsanwaltskanzlei Tarneden & Inhestern, Prüfungsanfechtung – Ein Überblick.
  25. Gerlinde Sponholz, Curriculum für Lehrveranstaltungen zur „Guten Wissenschaftlichen Praxis“, Oktober 2012.
  26. U. Ramsauer, A. Schlatmann, C. Tegethoff, P. Wysk, F.O. KoppVwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz,
    24. Auflage, Verlag C.H. Beck, München, 2023.
  27. St. Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht,
    21. Auflage, Verlag C.H. Beck, München, 2023.
  28. K. Lackner, K. Kühl, StGB Strafgesetzbuch, Kommentar, 29. Auflage, Verlag C.H. Beck, München, 2018.
  29. N. Niehues, E. Fischer, et al., Prüfungsrecht: Rechtsstand, 8. Auflage, Verlag C.H. Beck, München, 2022.

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Für die Nutzung der Cartoons in diesem Weblog gebührt Dank den Karikaturisten Tayfun Akgül; Rand Kruback; Reid, Geleijnse & Van Tol; Mark Anderson; Stan Eales; Goran Milenkovic; Clive Goddard; Ron Therien; Stu's Views.