„Wissenschaftliche Gepflogenheiten“

Elitäre wissenschaftliche Gepflogenheiten

„eine außerordentliche Erscheinung“ (RWTH)

  • 3. April (Mittwoch)
    Die absurden Vorgänge um das Promotionsgesuch werden von Rechtsanwalt G. im Anwaltsschreiben #1 gegenüber dem RWTH Rektorat zusammengefasst. Herr G. weist ebenfalls auf die vergütete Beratertätigkeit des Prof. Fokke als Dekan hin und bittet um Stellungnahme der Hochschule.

  • 11. und 15. April
    Kurzes Schreiben und Telefonat der RWTH: Der RWTH-Justiziar Dr. Lutz begründet gegenüber Rechtsanwalt G. die Untätigkeit mit vermeintlichen Mängeln in der Arbeit (laut Prof. Fokke), was aber kein Grund sein konnte, das Verfahren nicht zu eröffnen. Der RWTH-Justiziar räumt diesen klaren Verfahrensfehler ein. –
    Fachliche Diskussion wird von der RWTH weiterhin abgelehnt. Obwohl die Hochschule zuvor das Verfahren wegen angeblicher Fehler – „im Interesse des Doktoranden“ (RWTH) – nicht eröffnete, schlägt sie nun vor, das Gesuch zu erneuern. Solche Empfehlung ist ausgesprochen naiv – oder eine besonders perfide „wissenschaftiche Gepflogenheit“.

  • 16. April (Dienstag)
    Auch Prof. Fokke empfiehlt Sukke in einem kurzen Schreiben und wohl auf Drängen des RWTH Rektorats, die „Arbeit nochmals beim Rektor einzureichen. Es werden dann umgehend Berichter ernannt werden.“ – Wie ausgesprochen wohlwollend Prof. Fokke es mit seinem Rat tatsächlich meint, soll sich erst sehr viel später zeigen; hier wird nur verwiesen auf Prof. Fokkes vorangegangene Ausführungen an den Dekan Prof. H.-J. Schmitt (5. Dezember, Teil I).

  • 12. Mai (Sonntag)
    Sukke schreibt an Prof. Fokke und erklärt nochmals seine Bereitschaft, mit ihm und/oder dem Dekan die Angelegenheit persönlich zu erörtern und „zu einer vertrauensbildenden Konstruktivität zu gelangen“. Hierzu werde er (Sukke) sein „Möglichstes beitragen“.

  • 21. Mai (Dienstag)
    Prof. Fokke bedauert schriftlich die Eskalation, lehnt aber weiterhin eine Unterredung ab. Gegen ein Gespräch von Sukke mit dem amtierenden Dekan Prof. H.-J. Schmitt hat Prof. Fokke keinen Einwand.

  • 6. Juni (Donnerstag)
    Sukke bittet schriftlich den Dekan um eine solche Unterredung und um die Rückgabe seiner persönlichen Unterlagen entsprechend der Zusage des RWTH Justiziars Dr. Lutz am 15. April.

  • 13. Juni (Donnerstag)
    Der Dekan erklärt seine Bereitschaft zu einem Gespräch. Gleichzeitig reicht er Sukkes persönliche Unterlagen (polizeiliches Führungszeugnis, eidesstattliche Erklärung etc.) zurück.

  • 8. Juli (Montag), 11 Uhr
    table test
    Prof. Hempel
    Prof. Dr. Karl-August Hempel
    Sukke reist nach Aachen; es kommt an der Fakultät zu der vereinbarten Unterredung mit dem Dekan und dem hinzugezogenen Prof. Dr. Karl-August Hempel als Sprecher der Professoren.
    Die angeblichen Mängel in Sukkes Arbeit und DFG-Bericht werden allerdings auch bei dieser Gelegenheit nicht dargelegt. Sukke betont, er sei jederzeit zu einem fachlichen Gespräch mit Prof. Fokke bereit, falls und sobald auch dieser darin einwillige.
    Prof. K.-A. Hempel berichtet, er habe erst kürzlich über den Vorgang erfahren und danach bei Prof. Fokke vorgesprochen, inwieweit dieser überhaupt bereit sei, das Verfahren in angemessener Weise abzuwickeln. Prof. Fokke habe ihm gegenüber ein angemessenes Verfahren zugesichert – was das hier auch immer bedeuten mag.
    Im Übrigen wird die ewige und hier sehr heikle Frage angesprochen, wer ganz oben was wusste oder nicht wusste – von dem Beratervertrag des Prof. Fokke als Dekan während der vorangegangenen Amtsperiode.


  • Legitimate Business
    www.CartoonStock.com
  • 25. Juli (Donnerstag)
    Entsprechend der Unterredung und Vereinbarung mit dem Dekan vom 8. Juli bittet Sukke nochmals schriftlich Prof. Fokke um die Erläuterung der angeblichen Mängel in der vorgelegten Arbeit und damit im DFG-Bericht.

  • 29. Juli (Montag)
    Der akademische Oberrat Dr. Baum am Lehrstuhl des Prof. Fokke bestätigt schriftlich den Eingang von Sukkes Schreiben vom 25. Juli. Prof. Fokke habe „im Augenblick ein Forschungssemester“ und halte sich nicht in Aachen auf. Und ferner: „Nach seiner Rückkehr werden Sie weiteres hören.“

  • 15. Oktober (Dienstag):  Bluff als wissenschaftliche Gepflogenheit
    Auch trotz seines persönlichen Forschungssemesters ist Prof. Fokke in der Sache offenbar nichts weitergekommen. So lehnt er weiterhin eine fachliche Diskussion ab und versucht es stattdessen auf andere Manier: Schriftlich kündigt er nunmehr für das Ende des gerade begonnenen Wintersemesters Veröffentlichungen an mit der angeblich „korrekten Theorie“ zur Begründung des Verfahrens wie vorgestellt in der eingereichten und dann zurückgezogenen Dissertation. Die theoretische Begründung in Sukkes Arbeit sei völlig falsch, was Prof. Fokke allerdings in gar keiner Weise begründet. Er werde in „einigen Wochen“ eine Ergänzung und Korrektur zum Abschlussbericht (vor 2½ Jahren !) der DFG übermitteln. Seine Einwände habe er ebenfalls in einem „internen Bericht festgehalten“. [Dieser angebliche Bericht wird jedoch niemals auftauchen, auch nicht in den späteren Akten der RWTH an das Gericht.] In demselben erstaunlichen Prof. Fokke Schreiben #2 schwadroniert er dann über vermeintlich „wissenschaftliche Gepflogenheiten“ [übernommen als Titel dieses Weblogs]. Auch habe er sich in seiner „beruflichen Tätigkeit vom Grundsatz des Vertrauens in seine Mitarbeiter leiten lassen“; davon werde er „auch in Zukunft nicht abweichen“, weil Sukkes „Fall mit Sicherheit eine außerordentliche Erscheinung bleiben wird.“  Na hoffentlich !
    Prof. Fokke informiert das RWTH Rektorat und den Dekan Prof. H.-J. Schmitt über sein Prof. Fokke Schreiben #2 ( 2 Auszüge); irgendwelche Bedenken oder gar Einwände seitens des Rektorats oder des Dekanats sind nicht bekannt.
    Tipp: Solch zitiertes professorales Elaborat oder ähnliche kommunikative Inkontinenzen an einer (staatlichen) deutschen Hochschule, die obendrein zu einer offiziellen Elite zählt, verdienen Unbeirrtheit des Empfängers! Sie indizieren, die eigenen Arbeiten des Absenders zu evaluieren. Große Überraschungen sind dann – wie sich zeigen wird – keineswegs ausgeschlossen.

Zwischenstand:   Jahre Doktorspiele.

Blog-Teil III:
„bei äußerstem Wohlwollen ... der Unfähigkeit
des Kandidaten [Sukke] zuschreiben“ (RWTH)

Top