Elitäre wissenschaftliche Gepflogenheiten
„bei äußerstem Wohlwollen ... der Unfähigkeit
des Kandidaten [Sukke] zuschreiben“ (RWTH)
- 22. Oktober (Dienstag)
Erneut meldet sich RWTH-Justiziar Dr. Lutz telefonisch bei Rechtsanwalt G., der feststellt, das Prof. Fokke Schreiben #2 vom 15. Oktober (Teil II) sei völlig untragbar. Dr. Lutz erwidert, das Rektorat werde sich nach einer Erneuerung des Promotionsgesuches gegen eine Benennung von Prof. Fokke zum Gutachter aussprechen.
- 22. Oktober (Dienstag)
Sukke teilt dem RWTH-Justiziar per Einschreiben mit, dass er seine Bemühungen um Klärung und damit einen Ausgleich als „erfolglos betrachtet“ und eine Promotion an der RWTH nicht mehr in Erwägung zieht.
Es ist dieser Zeitpunkt 21 Monate nach Einreichung des Gesuches als Sukke in dem Konflikt grundlegend seine persönliche Einstellung und entsprechend auch seine Strategien in der Sache ändert. Die Angelegenheit ist offensichtlich zur Farce verkommen. Für Sukke geht es also nicht mehr um Ausgleich geschweige denn Promotion. Stattdessen motivieren ihn die Rehabilitierung seiner Arbeit und die Auseinandersetzung selbst.
- 26. Oktober (Samstag)
Sukke wendet sich erneut an den Dekan Prof. H.-J. Schmitt und Prof. K.-A. Hempel; beide nahmen an der Unterredung an der Fakultät am 8. Juli (Teil II) teil. Er (Sukke) nehme an, das Prof. Fokke Schreiben #2 habe zuvor die Zustimmung beider Professoren erhalten und stehe im „Einklang [] mit den Ermessensgrundsätzen an der Fakultät für Elektrotechnik an der RWTH Aachen.“ Andernfalls würde Sukke eine Klarstellung seitens der Fakultät begrüßen.
- 21. November (Donnerstag)
RWTH-Justiziar Dr. Lutz teilt Rechtsanwalt G. schriftlich mit, er (Dr. Lutz) habe am 15. April bestätigt, das Verfahren sei nicht ordnungsgemäß gewesen. Er habe nunmehr aber festgestellt, dass mit dem Rückzug des Gesuches durch Sukke für die RWTH „keinerlei Veranlassung mehr bestand“, noch Auskunft zu erteilen, „weshalb in Bezug auf [Sukke]s Promotionsgesuch [] nicht das Promotionsverfahren eröffnet worden sei.“
Dr. Lutz fügt noch hinzu: „Bitte betrachten Sie dieses Schreiben auch als Antwort auf die Zuschrift [] vom 26.10. an den Dekan“ bzgl. der Ermessensgrundsätze an der Fakultät und des Prof. Fokke Schreibens #2.
- 10. Dezember (Dienstag)
Sukke weist schriftlich die Darstellung des Dr. Lutz an der RWTH vom 21. November zurück. Sukkes Gesuch war im Zeitraum von fast elf Monaten noch nicht einmal auf seine Formgerechtheit geprüft worden. Nur deshalb konnte er das Gesuch überhaupt noch förmlich zurückziehen. In Anbetracht dieser völlig inakzeptabelen Untätigkeit waren eine Antwort auf Sukkes Anfrage und eine Erklärung seitens der RWTH selbstverständlich auch nach dem Rückzug zu erwarten.
Im Übrigen bekennt Sukke sich weiterhin und in vollem Umfang zu seiner Arbeit (und DFG-Bericht). Trotz der von Prof. Fokke am 29. August (Teil I) binnen drei Wochen angekündigten Nachweise von angeblich schwerwiegenden Mängeln hatte Sukke seine Arbeit keineswegs zurückgezogen; während weiterer drei Monate nach Prof. Fokkes Ankündigung hätte das Verfahren durch die RWTH jederzeit eröffnet werden können.
- 23. Dezember (Montag)
Die RWTH befürchtet nun offenbar, dass Sukke Amtshaftungsansprüche aufgrund einer Amtspflichtwidrigkeit geltend machen will. Deshalb verweigert die RWTH die „Hergabe eines rechtsmittelfähigen Bescheids des Inhalts, daß die Hochschule rechtswidrig gehandelt habe, indem sie innerhalb eines Zeitraums von knapp 11 Monaten das Promotionsverfahren nicht eröffnet hat.“
Dr. Lutz schreibt weiter an Rechtsanwalt G.: „Wenn [Sukke] sein Gesuch um Eröffnung des Promotionsverfahrens erneuern würde, wäre [Dr. Lutz] gerne bereit, dafür Sorge zu tragen, daß seinem Gesuch baldmöglichst entsprochen würde.“
- 7. März (Freitag)
Den im Prof. Fokke Schreiben #2 angekündigten Veröffentlichungen kommt Sukke zuvor und hinterlegt (Einschreiben mit Rückschein) am Rektorat der RWTH seine Arbeit wie bereits vor mehr als zwei Jahren eingereicht und dann zurückgezogen nach 11-monatiger Untätigkeit der Fakultät. Die hinterlegte Arbeit enthält eindeutig die umstrittene Anwendung der sogenannten „Itô-Regel“ (die fachlichen Einzelheiten sind hier nicht relevant).
- 27. März (Donnerstag)
Sukke besucht Justiziar Dr. Lutz an der RWTH:- Dr. Lutz bestätigt die Untätigkeit der Fakultät sei rechtsfehlerhaft gewesen.
- Das Vorgehen von Prof. Fokke sei auch für das Rektorat „nur schwer nachvollziehbar“.
- Prof. Fokke habe Dr. Lutz gegenüber angekündigt, dass eine Veröffentlichung in einer angesehenen Zeitschrift kurz bevorstehe (in zwei Monaten). Dort werde das Problem der „Itô-Regel“ aufgegriffen. Dr. Lutz wörtlich: „Die Itô-Regel ist wohl nicht anwendbar.“
- Dr. Lutz werde sich bei einer Erneuerung des Gesuchs aber dafür einsetzen, dass Prof. Fokke nicht mehr als Berichter benannt werde.
- 2. und 4. April
Die DFG (Frau Thieme, Büro des Herrn Dipl.-Ing. K. Seifert) bestätigt gegenüber Sukke, dass entgegen Prof. Fokkes Ankündigung vom 15. Oktober (Teil II) weder Korrekturen noch Ergänzungen zum Abschlussbericht (vor 3 Jahren) bei der DFG von Prof. Fokke eingereicht oder angekündigt wurden.
- 22. April (Dienstag)
RWTH-Justiziar Dr. Lutz ruft telefonisch bei Sukke an: Er (Dr. Lutz) habe Prof. Fokke über das Gespräch am Rektorat am 27. März berichtet. Prof. Fokke sei nunmehr in der Sache sehr „aufgeschlossen“ und habe ihn (Dr. Lutz) gebeten, möglichst bald mit Sukke telefonischen Kontakt aufzunehmen und folgendes zu übermitteln:- Sukke brauche nicht bis zum Erscheinen der angekündigten Veröffentlichungen (binnen zwei Monaten nach dem 27. März) zu warten; stattdessen werde Prof. Fokke an Sukke Vorabdrucke übermitteln.
- Im Übrigen stehe es Sukke weiterhin völlig frei, das Gesuch zu erneuern.
- 9. Juni (Montag)
Die angekündigten Vorabdrucke sind bei Sukke immer noch nicht eingegangen. Er ruft erneut bei Prof. Fokke an mit der nochmaligen Bitte um die Vorabdrucke. Prof. Fokke äußert sein Desinteresse an einer fachlichen Diskussion; die entsprechenden Arbeiten seien abgeschlossen, und er persönlich betrachte das Fachgebiet inzwischen als „isolierten Ast“. [Sollte Prof. Fokke mit dem „isolierten Ast“ gemeint haben, dass er von der fachlichen Materie schlichtweg keine Ahnung hat, dann kann man ihm heute und nachträglich nur zustimmen.]
- 2. August (Samstag)
Per Einschreiben (mit Rückschein) teilt Sukke dem RWTH-Justiziar Dr. Lutz mit: „Anläßlich unseres Gesprächs am 27. März erklärten Sie wörtlich: „Die Itô-Regel ist wohl nicht anwendbar.“ Die von Ihnen am 27. März binnen zwei Monaten angekündigten Veröffentlichungen mit dem eindeutigen Beweis zur Nichtanwendbarkeit der Itô-Regel und auch ein entsprechender Vorabdruck, dessen vorherige Übermittlung durch [Prof. Fokke] mir von Ihnen am 22. April telefonisch zugesagt wurde, sind mir in den vergangenen vier Monaten nicht zugegangen. In diesem Zusammenhang ist mein nochmaliges Telefonat mit [Prof. Fokke] am 9. Juni mit der Bitte um Erläuterung ebenfalls als ergebnislos zu betrachten. [] Bereits am 27. März brachte ich zum Ausdruck, daß [] die Angelegenheit [] den dringlichen Beweis zur Nichtanwendbarkeit der Itô-Regel erfordert. Anläßlich unseres Gespräches bestätigten Sie [], daß die Angelegenheit zu „Spekulationen“ Anlaß gibt“ in Anspielung auf den Beratervertrag des Dekans. Eine Antwort der RWTH auf dieses Einschreiben wird ausbleiben.
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Es vergehen zweieinhalb Jahre (!) nach dem Prof. Fokke Schreiben #2 (Teil II, 15. Oktober) mit der Ankündigung seiner Veröffentlichungen und der angeblich „korrekten Theorie“. Diese Publikationen sind Sukke immer noch nicht bekannt. Ebenso sind die vom RWTH-Justiziar vor fast zwei Jahren (27. März, oben) angekündigten Vorabdrucke bei Sukke niemals eingetroffen.
- 12. Februar (Freitag)
Mittlerweile anderthalb Jahre nach dem letzten Schreiben vom 2. August (oben) erinnert Sukke sich an die Affäre und wendet sich erneut schriftlich an Prof. Fokke mit dem fingierten Vorschlag einer gemeinsamen Publikation zum Thema.
Sukke lebt inzwischen im Ausland und ist angestellt an einer Europäischen Agentur (im folgenden als EA abgekürzt), welche später von der RWTH noch in das Doktorgeschehen einbezogen wird (Teil IV).
- 15. Februar (Montag)
Es kommt wahrlich zu einem Durchbruch in der Auseinandersetzung:
In Beantwortung von Sukkes Vorschlag vom 12. Februar teilt Prof. Fokke schriftlich mit: „Fundamentals of the theory have meanwhile appeared in the publications []“, wobei er dann die genauen Referenzen von zwei Publikationen angibt, die angeblich die „korrekte Theorie“ liefern sollen. Diese Referenzen sind entgegen der Ankündigung im Prof. Fokke Schreiben #2 erst 1½ Jahre später erschienen.
Ferner teilt Prof. Fokke mit: Die Theorie „will appear in the forthcoming book „SYNCHRONIZATION IN DIGITAL COMMUNICATIONS I“, Computer Science Press [] which is finally in print now.“ In Wahrheit wird dieses Buch aber erst zwei Jahre später erscheinen, und auch nicht bei Computer Science Press sondern bei Wiley-Interscience.
Im Übrigen lehnt Prof. Fokke einen fachlichen Austausch weiterhin ab.
Sukke beschafft sich die beiden von Prof. Fokke genannten Referenzen mit der vermeintlich „korrekten Theorie“ und erkennt unmittelbar, dass diese Referenzen vollkommen irrelevant sind für die Thematik und die Begründung von Sukkes eigener Arbeit und damit auch des DFG-Berichts.
- 1. April (Freitag): April, April !
Erneuerung des Promotionsgesuches auf der Basis der am Rektorat der RWTH vor mehr als zwei Jahren hinterlegten Arbeit sehr wohl wissend von der jahrelangen Vorverurteilung und Voreingenommenheit an der RWTH bzgl. der Arbeit und trotz der angeblichen, von Prof. Fokke aber weder in der Fakultät noch insbesondere Sukke gegenüber nachgewiesenen Mängel.
Doktorspiele: 2te Runde. ©Rand Kruback
Entsprechend erwartet Sukke also die Ablehnung seiner Arbeit. Inzwischen mitten im Berufsleben droht Sukke keinerlei Karriereknick, und er braucht nicht mal eben noch zu promovieren. Die Fakultät soll aber veranlasst werden, mit schriftlichen Gutachten sich inhaltlich festzulegen. Eine Frage der akademischen „Redlichkeit in der Suche nach Wahrheit“ [2,3].
Prof. Dr. Bernhard H. ist inzwischen Dekan der Fakultät.
- 7. April (Donnerstag)
Sukke übermittelt an Prof. Zeev Schuss, einem für die Thematik der Dissertation ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet der Stochastik und Autor des Buches „Theory and Applications of Stochastic Differential Equations“, die von Prof. Fokke angegebenen zwei angeblich maßgeblichen Referenzen mit der Bitte um Kommentierung der tatsächlichen Relevanz.
- 18. April (Montag)
Prof. Schuss beurteilt schriftlich gegenüber Sukke die von Prof. Fokke angeführten Publikationen mit der angeblich „korrekten Theorie“ als „kaum relevant“, als „Ablenkungsmanöver“ und „falsche Spur“ („red herring“) bzgl. der Begründung des Verfahrens in der vorgelegten Dissertation und damit im DFG-Bericht. Im Übrigen bezeichnet Prof. Schuss die in der Arbeit vorgestellte Problematik als „sehr interessant und anspruchsvoll.“
- 9. Juni (Donnerstag)
Mehr als zwei Monate sind vergangen, als der Dekan Prof. Dr. Bernhard Hill endlich gegenüber Sukke den Eingang des Promotionsgesuches vom 1. April bestätigt und die Benennung von Berichtern ankündigt.
- 26. Oktober (Mittwoch)
Nach weiteren 4½ Monaten: Der Dekan teilt Sukke die Benennung von zwei Berichtern mit: Prof. Fokke und Prof. Dr. Hannes Risken, Univ. Ulm. Der Dekan kündigt ebenfalls an, dass weitere Berichter am 15. November benannt werden sollen.
Eine dritte Benennung (Prof. Dr. Paul Leo Butzer) zum Berichter wird nicht mitgeteilt; dieser wird am 15. November als Gutachter zurücktreten.
Wie sich später erweisen wird, erstellt Prof. Fokke noch am selben Tag seiner förmlichen Beauftragung sein erstaunliches Gutachten, über das noch zu berichten sein wird.
- 8. November (Dienstag)
Gegenüber dem Dekan begrüßt Sukke die Benennung von Prof. H. Risken, Univ. Ulm, zum Gutachter eine naive Einschätzung, wie sich später zeigen soll.
Ferner teilt Sukke dem Dekan mit, die Benennung von Prof. Fokke zum Gutachter sei aufgrund dessen schriftlicher Äußerungen und inakzeptabler Voreingenommenheiten unzumutbar und stehe im Widerspruch zu den Ausführungen des RWTH-Justiziars Dr. Lutz sowohl Rechtsanwalt G. (unter 22. Oktober, oben) als auch Sukke gegenüber (unter 27. März, oben). Einem erneuten Rückzug des Gesuches wird die Fakultät aber kaum zustimmen.
Ziel des erneuerten Gesuchs bleibt die fachliche Rehabilitierung der Arbeit und des DFG-Berichts. Die Fakultät soll zu inhaltlichen Stellungnahmen in förmlichen Gutachten veranlasst werden: Ein kalkulierter Showdown.
- 9.-10. November
Nachdem Prof. Fokke sein zynisches und sehr ins Persönliche abgleitendes Gutachten (das Sukke zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt ist) bereits am 26. Oktober erstellt hat, scheut er sich nicht, auf besondere Einladung anlässlich eines von Sukke mitorganisierten Workshops bei der EA einen Vortrag zu halten. Zuvor ruft Prof. Fokke allerdings noch Sukkes Vorgesetzten bei der EA an und übermittelt seine Erwartung, dass die Veranstaltung doch „harmonisch durchgeführt“ werde.
- 17. November (Donnerstag)
Der Dekan teilt Sukke den Namen eines dritten Gutachters für die Dissertation mit: Prof. Dr. Henning Esser (Lehrgebiet Numerische Mathematik, heute IGPM). Das Promotionsverfahren ist also förmlich eröffnet. Die Enttarnung von Voreingenommenheiten an der RWTH Aachen nimmt damit ihren Lauf.
- 10. Februar (Freitag)
In einem nur achtzeiligen Bescheid an Sukke teilt der Dekan mit, dass die Fakultät bereits am 10. Januar den „Promotionsantrag abgelehnt hat“. Er liefert weder eine Rechtsbelehrung noch irgendeine inhaltliche Begründung.
Zuvor gab es auch keinerlei fachliche Diskussion der Gutachter mit Sukke.
- 6. März (Montag)
Rechtsanwalt G., Oldenburg, wird von Sukke erneut mit der Angelegenheit betraut und legt an der Fakultät für Elektrotechnik gegen den Ablehnungsbescheid des Dekans vom 10. Februar Widerspruch ein.
- 20. März (Montag)
table test Zur großen Überraschung übermittelt der Dekan Prof. B. Hill an Rechtsanwalt G. auszugsweise die fotokopierte Promotionsakte der Fakultät und vor allem die Gutachten der drei Berichter. Diese Gutachten, insbesondere das ausfallende Elaborat des Prof. Fokke, sind auch dem Dekan offenbar nicht ganz geheuer; er weist ausdrücklich daraufhin, dass die Gutachten vertraulich zu behandeln seien.
Prof. Dr. Bernhard Hill
Die Fakultät glaubt sich ihrer Sache und Entscheidung in fachlicher Hinsicht noch sehr sicher. Immerhin sind doch alle drei Gutachten (pro forma) negativ ausgefallen. Diese Selbstsicherheit an der RWTH soll aber nur noch wenige Monate anhalten bis sich ein desaströser Trugschluss erweisen soll.
- 31. März (Freitag)
Trotz des an der Fakultät vorliegenden Widerspruchs vom 6. März gegen den Ablehnungsbescheid unterrichtet das RWTH Rektorat alle Technischen Hochschulen und Universitäten in Deutschland über die abgelehnte Arbeit mit Angabe persönlicher Daten.
- 13. April (Donnerstag)
Rechtsanwalt G. bestätigt dem Dekan den Eingang der Gutachten und kündigt an, auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückzukommen.
§ 40 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) regelt das Ermessen, wonach öffentliche Einrichtungen ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten haben. Beschränkungen für Beurteilungen insbesondere bei Prüfungen ergeben sich
- aus dem Grundsatz der Fairness
- z.B. Missachtung dieses Grundsatzes durch verletzende Kommentierung durch den Prüfer;
- aus dem Gebot der Sachlichkeit als Folgerung aus dem Rechtsstaatsprinzip, dem Gebot der Chancengleichheit
und dem Fairnessgrundsatz
- dieses Gebot wird verletzt z.B. durch zynische oder grob unsachliche Bemerkungen des Prüfers oder sonstiges unangemessenes Prüferverhalten, das die Fehlerhaftigkeit einer Bewertung begründet;
- und ebenso bei Befangenheit des Prüfers
- z.B. bei Verletzung des Gebots der Sachlichkeit, wenn der Prüfer die Prüfungsleistung nicht mit innerer Distanz und frei von Emotionen zur Kenntnis nimmt.
Der Leser kann sich also sein eigenes Urteil bilden bzgl. des gesamten Vorgangs an der RWTH sowie der „wissenschaftlichen
Gepflogenheiten“ und Ausführungen wie im
Prof. Fokke Schreiben #1
(Teil I,
Auszug)
sowie
#2
(Teil II,
Auszug)
und zusammengestellt im nachfolgenden rechtsanwaltlichen Widerspruch
(
Auszug).
- 28. Juli (Freitag)
Rechtsanwalt G. begründet schriftlich gegenüber dem RWTH Rektorat den Widerspruch, der u.a. zum obskuren Gutachten des Prof. Fokke eine sehr detaillierte fachliche Gegendarstellung beinhaltet.

Blog-Teil IV:
„badly questioned [Sukke]'s technical competence“
(RWTH an Sukkes Arbeitgeber)