„Wissenschaftliche Gepflogenheiten“

Elitäre wissenschaftliche Gepflogenheiten

„badly questioned [Sukke]s technical competence“ (RWTH)

  • 28. August (Montag)
    Rechtsanwalt G. bittet schriftlich das RWTH-Rektorat um Sachstandsmitteilung, nachdem der Widerspruch (Teil III) bereits am 28. Juli an die RWTH gesandt wurde und immer noch keine Eingangsbestätigung der Hochschule vorliegt.

  • 30. August (Mittwoch)
    Daraufhin telefoniert Prof. Fokke mit Sukke und bringt zum Ausdruck, dass sein (Prof. Fokkes) „Gutachten ein 100-prozentiger Irrtum ist“ (!) und er (Prof. Fokke) wisse nun gar nicht mehr, wie es in der Angelegenheit noch weitergehen könne. Im Übrigen sei der Justiziar Dr. Lutz nicht mehr am RWTH-Rektorat tätig.
    Sukke weist Prof. Fokke darauf hin, er (Sukke) sei anwaltlich vertreten und deshalb sollten Kontaktaufnahmen oder Rückfragen über Rechtsanwalt G. erfolgen.

  • 31. August (Donnerstag)
    Per Einschreiben informiert Sukke den Ltd. Reg. Dir. Müller-Pfalzgraf an der RWTH und Rechtsanwalt G. über den Anruf von Prof. Fokke vom Vortag. Ebenfalls wird der Ltd. Reg. Dir. nochmals auf die vergütete Beratertätigkeit des Prof. Fokke hingewiesen, die durch Sukke vermittelt wurde und zu exakt der Zeit bestand, als Prof. Fokke als Dekan der Fakultät vollkommen untätig blieb bzgl. des von Sukke eingebrachten Promotionsgesuches.

  • 31. August (Donnerstag)
    Rechtsanwalt G. verlangt schriftlich vom RWTH-Rektorat, dass zukünftig alle Kontaktaufnahmen über ihn erfolgen. Herr G. fragt ferner an, wer an der RWTH nun in der Angelegenheit eigentlich zuständig sei, zumal Dr. Lutz – gemäß Prof. Fokke am Vortag – nicht mehr am Rektorat tätig sei.

  • 31. August (Donnerstag)
    Reg. Rat z.A. Herr Liebers ist inzwischen an der RWTH mit der Angelegenheit betraut. Er teilt Rechtsanwalt G. schriftlich mit, dass die Bearbeitung des Widerspruchs aufgrund des Umfangs der Gegendarstellung „noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird“. Ausserdem müsse noch ein „Meinungsbildungsprozess innerhalb der Fakultät erfolgen“. Desweiteren bemüht sich Herr Liebers an der RWTH in Ausführlichkeit darzulegen, „daß der Umstand, daß die Fakulät Ihnen Kopien der Promotionsakte zur Einsichtnahme überlassen hat, Ihren Mandanten nicht dazu berechtigt, diese in irgendeiner Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, da es sich um vertrauliche Unterlagen handelt. Diese sind, auch nachdem Gelegenheit gegeben worden ist, sie einzusehen, weiterhin vertraulich zu behandeln! Insoweit nehme ich Bezug auf die Äußerung in Teil 1 der Gegendarstellung zum Gutachten Prof. [Fokke], wo angemerkt wird, daß für [Sukke] keine Veranlassung besteht, das ihm zur Einsicht überlassene Gutachten vertraulich zu behandeln. Es wird von hier aus ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Fakultät sich im Falle der Verletzung der Vertraulichkeit der überlassenen Informationen rechtliche Schritte gegen ein solches Vorgehen Ihres Mandanten vorbehält.“ –
    Es wird hier also sehr deutlich, dass in Anbetracht der Gegendarstellungen die RWTH mit ihren eigenen Gutachten größte Probleme hat. Im Übrigen geht es nicht an, dass für ein eklatant unsachliches und ins Persönliche abgleitendes Gutachten eine staatliche Hochschule noch irgendeinen Anspruch auf Vertraulichkeit geltend macht.

  • 1. September (Freitag)
    Sukke geht weiter in die Offensive. Er schreibt an das Rektorat der ETH Zürich und weist darauf hin, dass eine dort angenommene und ausleihbare Dissertation (Web-Link) schwere Verständnisfehler (bzgl. der Voraussetzungen zur Anwendbarkeit einer Methode aus der Stochastik) dokumentiere. In der Dissertation vorgestellte Resultate seien deshalb völlig unbegründet. Die ETH wird um eingehende Überprüfung und Stellungnahme gebeten. Sukkes Schreiben weist nicht darauf hin, dass es sich bei der Arbeit um die Doktorarbeit des Prof. Fokke handelt.
    Hintergrund: Als Mitarbeiter an der RWTH teilte Sukke sein Büro mit einem Kollegen. Sein Name war Gerhard P. Er war von Prof. Fokke beauftragt, mehrere Computersimulationen durchzuführen. Ergebnisse dieser Simulationen wurden anschließend mit theoretischen Resultaten aus der Doktorarbeit des Prof. Fokke verglichen. Dabei ergaben sich signifikante aber damals ungeklärte Abweichungen; irgendetwas stimmte also nicht mit den Simulationen – oder der Doktorarbeit. Sukke forderte bereits vor Monaten von der ETH die Dissertation des Prof. Fokke an und wurde nach eingehenden Recherchen bzgl. der Gründe für die damaligen Ungereimtheiten tatsächlich fündig.

  • 13. September (Mittwoch)
    Der Ltd. Reg. Dir. Müller-Pfalzgraf an der RWTH teilt Rechtsanwalt G. mit, dass „über den Widerspruch [] in Kürze abschließend entschieden“ werde. Im Übrigen kündigt der Ltd. Reg. Dir. an, dass „in Kürze eine Antwort auf den Brief vom 31.08. d. J. zugehen“ werde; (siehe oben, 31. August, Sukkes Einschreiben an Ltd. Reg. Dir. mit Hinweis auf die Beratertätigkeit des Prof. Fokke). –
    Das angekündigte Schreiben der RWTH wird allerdings bei Rechtsanwalt G. niemals eingehen.

  • 9. Oktober (Montag)
    Der Prorektor für das Doktorat an der ETH, Prof. Dr. K. Dressler, bestätigt Sukke den Eingang seines Schreibens vom 1. September, „weil sich die Beantwortung Ihres Briefes vom 1. September über Erwarten verzögert hat.“ Prof. Dressler stellt „eine Antwort, die sobald es [ihm] möglich ist erfolgen soll, in Aussicht.“

  • 10. Oktober (Dienstag)
    Rechtsanwalt G. weist die RWTH schriftlich darauf hin, seit der Widerspruchsbegründung seien inzwischen 2½ Monate vergangen und deshalb erwarte er, dass nun „unverzüglich entschieden wird.“
    Ferner schreibt Herr G.: „Im übrigen ist Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 31.08. [siehe oben] nicht nachvollziehbar, weshalb [Sukke] nicht berechtigt sein sollte, Beiträge in der Sache auch zu veröffentlichen. Es geht hier schließlich um das Promotionsgesuch des [Sukke] und es wird ihm schon von daher nicht verwehrt sein, sich mit Widersprüchlichkeiten und Fehlern in der Bewertung seines Gesuches auseinanderzusetzen. Daß diese Reaktion des [Sukke] durch die geradezu unglaublich unsachlichen Bemerkungen des Herrn Prof. [Fokke], die eines Akademikers unwürdig sein dürften, ausgelöst worden ist, steht dabei ohnehin außer Zweifel.
    Im Übrigen ist es schließlich Herr Prof. [Fokke] gewesen, der von sich aus [Sukke] angerufen hat und ihm mitgeteilt hat, daß er gar nicht wisse, wie es nun in der Sache weitergehen solle.“

  • 1. November (Mittwoch)
    Der Prorektor an der ETH, Prof. K. Dressler, antwortet mit kurzem Schreiben auf Sukkes Brief vom 1. September. Inhaltlich vermag der Prorektor Sukkes Ausführungen nichts entgegenzusetzen. Er schreibt lediglich: „In bezug auf die [] Dissertation [], die von Ihnen als fundamental falsch bezeichnet wird, verweise ich auf den in vielen Standardlehrbüchern gegebenen Beweis [], z.B. W.C. Gardiner „Handbook of Stochastic Methods for Physics, Chemistry and Natural Sciences“.“ Andere Bücher nennt Prof. K. Dressler allerdings nicht. –
    Tatsächlich liefert dieses Buch keineswegs den in der kritisierten Doktorarbeit so dringend benötigten Beweis; der Autor Gardiner beabsichtigt in seinem Buch gar nicht, einen entsprechenden Beweis zu führen. Das Schreiben der ETH ist dann auch wohl eher ein Ablenkungsversuch. Dem Prorektor wird später geantwortet werden (Teil V).

  • 3. November (Freitag)
    Der Dekan Prof. B. Hill teilt dem Justiziar Liebers am Rektorat schriftlich mit: „Der Fachbereichsrat der Fakultät für Elektrotechnik hat in seiner 31. Sitzung am 24. Oktober einstimmig festgestellt, daß das Promotionsverfahren von [Sukke] entsprechend den Bestimmungen der Promotionsordnung durchgeführt worden ist. Eine Überprüfung des Widerspruchs ergab keine neuen Gesichtspunkte.“
    Die Fakultät weist den Widerspruch also nicht explizit zurück. Es bleibt abzuwarten, wie das Rektorat mit dieser protokollierten nebulösen Feststellung der Fakultät verfahren wird (Teil V).

  • 8. November (Mittwoch)
    Mit dem Prof. Fokke Schreiben #3 wendet sich die RWTH nun auch an Sukkes Arbeitgeber, d.h. an eine Europäische Agentur (EA). Dieses RWTH-Schreiben ist so grotesk, dass es hier ausführlich zitiert wird.
    Diffamierung als wissenschaftliche Gepflogenheit
    ©Rand Kruback
    Gepflogenheit des Diffamierens.

    Prof. Fokke an der RWTH schreibt an Sukkes Arbeitgeber wie folgt:

Dear [Director],

I am writing to you with respect to the unprofessional conduct of [Sukke], member of the technical staff at [EA]. He has distributed reports bearing his [EA] affiliation which claim fundamental errors in my work. These documents, therefore, are to be considered as official statements of the [EA]. His serious attack on my professional credibility threatens to disqualify me when bidding for [EA] contracts since the single most important criterion in awarding [EA] contracts is technical competence. It may also seriously jeopardize teaming with other potential business partners who could also question my technical competence.

To understand [Sukkes] action it must be known that he has made attempts to submit a Ph.D. thesis at the Aachen University of Technology, RWTH Aachen, Germany []. For legal reasons I do not want to comment on this matter at the present time. []

During the past year [Sukke] has written numerous comments and remarks claiming a more or less serious error in one of my publications. He has submitted these remarks to the editor of the IEEE Transactions on Communications, Professor Umberto Mengali, University of Pisa, and, all except one currently under review, were rejected because they were either wrong or trivial. In a paper submitted for publication and presently under review, [Sukke] (himself) claims an important scientific breakthrough by correcting a fundamental error in my publication []. [Sukke] includes a long list of publications and books which reference our work and which, in his opinion, are all erroneous because of this fundamental error. As a matter of fact [Sukke] is simply wrong. For your information I have enclosed the rebuttal to this paper.

So long as [Sukkes] pamphlets were restricted to a limited circulation among experts (IEEE reviewers) I never bothered to take action against [Sukke], trusting the IEEE review procedure to reject these comments anyway. [Sukkes] contributions certainly did no damage to my professional reputation but quite badly questioned [Sukkes] technical competence. However, the situation has become more serious. Sukkes paper, [Title], has been distributed inside [EA] and to a great number of institutions and competitors outside [EA] who are not experts in this highly specialized area and who, therefore, just read the bottom line stating a fundamental error in my work (with all the implications stated earlier).

I have no interest to carry this matter any further than necessary. [] I must, however, ask that the actions by [Sukke] end. I would ask for an explicit statement by the [EA] management that the papers by [Sukke] in no way represent the [EA] official point of view. In my opinion it would be appropriate for [EA] to distribute this statement, together with my rebuttal, to the organizations and colleagues that received the paper from [Sukke]. In the future it would be also very helpful if the management at [EA] would ensure that [Sukke] follows the [EA] publication guidelines, which, I presume, require peer review and management approval before being distributed internally and in particular externally.

Thank you for your assistance in this matter.

Sincerely yours,
([Prof. Fokke])

Prof. Fokkes eigener Empfehlung vom 8. November folgend, wird hier sein Rebuttal veröffentlicht. Experten unter den Lesern und Leserinnen dieses Blogs werden feststellen, dass die Schlussfolgerungen in Prof. Fokkes Rebuttal jeglicher Grundlage entbehren und unvereinbar sind nicht nur mit den von Prof. Fokke selbst aufgeführten drei Referenzen sondern allgemein der etablierten Fachliteratur (zur Stochastik). Prof. Fokke bezieht sich auf Seite 4 seines Rebuttals auf Arbeiten des Prof. Dr. N.G. van Kampen; Teil V wird auf diesen speziellen Bezug zurückkommen.


Sukkes Gegendarstellung
Cartoons by Andertoons
  • 15. November (Mittwoch)
    Rechtsanwalt G. erinnert die RWTH wiederholt „an die umgehende Widerspruchsbescheidung“ – nach inzwischen 3½ Monaten: „Dabei gehe ich davon aus, dass diese nunmehr bis Ende des laufenden Monats vorgelegt werden wird, andernfalls wir beauftragt sind, Untätigkeitsklage in der Sache zu erheben.“ Die fortwährenden Verzögerungen durch die RWTH sind ein klares Indiz für die unzureichende Argumentationsqualität der RWTH in der Angelegenheit.

  • 21. November (Dienstag)
    Erst nach der Ankündigung einer Untätigkeitsklage lehnt der RWTH-Justiziar Liebers mit einem äußerst dürftigen Bescheid den Widerspruch ab:
    1. Nach Verfahrensformalien teilt die RWTH mit, „daß [] nicht bestätigt werden kann, daß ein Promotionsverfahren unter [] Prof. [Fokke] [] unzumutbar war.“ Nach fachlichen Gesichtspunkten erklärt die Fakultät an der RWTH: „Eine Alternative zu Herrn Prof. [Fokke] bestand diesbezüglich nicht.“ Diese Aussage wird später noch von Bedeutung werden.
    2. Die sehr detaillierten und fachlich fundierten Ausführungen und Referenzen als Bestandteile der Widerspruchsbegründung finden seitens der RWTH keinerlei inhaltliche Erwiderung. Es wird lediglich mit einem einzigen Satz mitgeteilt: „Eine Überprüfung des von Ihnen bzw. Ihrem Mandanten vorgelegten umfangreichen Materials ergab keine neuen Gesichtspunkte.“ Wie sich aus den Verwaltungsakten (Teil IV-Anhang: Das Innenleben einer Fakultät) deutlich erweist, vermochten die Gutachter dem fachlichen Widerspruch nichts mehr entgegenzusetzen und lieferten „keine neuen Gesichtspunkte“ zur Rechtfertigung ihrer vorangegangenen Gutachten.

  • 8. Dezember (Freitag)
    Sukkes Arbeitgeber reagiert schriftlich auf das Prof. Fokke Schreiben #3 vom 8. November wie folgt:

Dear Prof. [Fokke],

Your letter dated 8th November has been received and I have taken it into careful consideration in consultation with the superiors of [Sukke]. [This] reply is only concerned with the manuscript sent to the IEEE Communications Society showing the [EA] affiliation [].

The manuscript is not an official [EA] document and is not in the files of the Agency but is a technical paper written by [Sukke] on a private basis and indicating however the [EA] affiliation. The showing of the affiliation is standard practice and is according to Author Guidelines by the IEEE. In fact, the manuscript was submitted to the IEEE in March.

Indicating the author's affiliation on a paper manuscript is for mail purposes only and cannot mean for the author's employer any further involvement. For your information, it is only after manuscript acceptance by the reviewers that the [EA] formalities become applicable and, therefore, at that time a manuscript will receive the official document approval by the author's superiors in the Agency after careful assessment.

I understand as well that copies of the paper manuscript after its submission to the IEEE have been used as technical annex in [Sukkes] private matters and private correspondences on which it is not for me to comment. In those occurrences the paper was simply photocopied without erasing the affiliation: such precaution shall be respected in future since it caused misunderstandings [].

Sincerely Yours,
([Head of Department])

Das zitierte EA Antwortschreiben blitzt ganz offensichtlich Prof. Fokke mit seinem Anliegen ab, Sukkes Arbeitgeber dahingehend zu beeinflussen „that the actions by [Sukke] end“. Diese Zurückweisung wird Prof. Fokke aber gar nicht bewusst; so lässt er sein Schreiben und die Antwort beide der förmlichen Promotionsakte an der RWTH Aachen hinzufügen – eine Groteske, die unter Sukkes Kollegen und Vorgesetzten nur noch Kopfschütteln auslösen wird.

Es wäre hier sicherlich von allgemeinerem Interesse, einmal festzustellen, ob das oben zitierte Prof. Fokke Schreiben #3 den Straftatbestand der Üblen Nachrede nach § 186 StGB oder der Verleumdung nach § 187 StGB erfüllt aufgrund der fachlich völligen Unbegründetheit (Teil V) und damit der persönlichen Diffamierung von Sukke gegenüber seinem Arbeitgeber.

Zwischenstand:   fast 7 Jahre Doktorspiele.

Teil IV-Anhang:
Aus dem Innenleben einer Fakultät – „[Sukke] ... völlig irrational“ (RWTH)

Blog-Teil V:
„im Sumpf gelandet“ – wundersame Vermehrung von Peer Reviews

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