Elitäre wissenschaftliche Gepflogenheiten
Erfahrungen mit dem Gremium Ombudsman der DFG
- nach dem RWTH-Bescheid, Oktober bis April:
Sukke publiziert in der ausgewiesenen Fachliteratur mehrere Beiträge, welche Prof. Fokkes Auffassungen zu einem Verfahren aus der Stochastik wie von ihm publiziert und an der RWTH vertreten als gravierend falsch erkennen lassen. Die Publikationen verdeutlichen die tatsächliche Theorie und veranschaulichen die korrekte Anwendung:
- „Applicability of the Fokker-Planck Method in Telecommunications, with Emphasis on Synchronization and Tracking
Systems“,
[EA] EWP 1610. Dieses Working Paper wurde Prof. N.G. van Kampen, Univ. Utrecht, in einer ersten Manuskriptversion zur Kommentierung übermittelt; siehe Antwortschreiben (Teil V, 29. April). - „Statistical Description of Non-Coherent Automatic Gain Control,“ International Symposium on Information Theory and its Applications ISITA, Conference Proceedings IEEE Catalog No. 92TH0479-6, pp. 133-136, Singapore; (peer reviewed; ©).
- ----, International Journal of Satellite Communications, Vol. 11, No. 2, pp. 81-86, Wiley-Interscience; (peer reviewed; ©).
- „On the Applicability of the Fokker-Planck Method in Telecommunications,“ International Symposium on Information Theory and its Applications ISITA, Conference Proceedings IEEE Catalog No. 92TH0479-6, pp.47-49, Singapore; (peer reviewed; ©).
- ----, IEEE International Symposium on Information Theory, Conference Proceedings IEEE Catalog No. 92CH3230-0, p. 165, San Antonio, Texas, USA; (peer reviewed; ©).
- vier Jahre später: Comment on „Cycle-Slips in Synchronizers Subject to Smooth Narrow-Band Loop Noise,“ IEEE Trans. Communications, Vol. COM-45, No. 1, pp. 19-20; (peer reviewed; ©).
- „Applicability of the Fokker-Planck Method in Telecommunications, with Emphasis on Synchronization and Tracking
Systems“,
- 4. August (Mittwoch)
Vor Ablauf eines Jahres legt Rechtsanwalt G. gegen den Ablehnungsbescheid der RWTH (Teil VI, 4. August) erneut und fristgerecht Widerspruch an der RWTH ein. Nach Sukkes Schreiben an den Rektor Prof. K. Habetha (Teil VI, 12. September) findet dieser erneute Widerspruch jedoch nicht mehr Sukkes Zustimmung. Daraufhin zieht Rechtsanwalt G. am
- 9. Dezember (Donnerstag)
seinen Widerspruch zurück. Die Auseinandersetzung mit der RWTH kommt nach 10¾ Jahren zu einem Ende.

Nach dem Schreiben des Prof. Dr. van Kampen gelangte man offenbar auch an der RWTH zur Einsicht, dass Prof. Fokkes Auffassungen wie dokumentiert in seiner Dissertation, späteren Veröffentlichungen, einer Buchpublikation als auch im Prof. Fokke Schreiben #3 nebst Rebuttal an Sukkes Arbeitgeber der korrekten Grundlage zur Gültigkeit und Anwendbarkeit einer Theorie aus der Stochastik vollkommen entbehren. Es wäre lächerlich, diesbezüglich noch das Gegenteil beweisen zu wollen. Prof. Fokke sah dann auch ab von weiteren Veröffentlichungen zu dem Thema. Insbesondere ist aber auch keinerlei Initiative des Prof. Fokke erkennbar, die von ihm verursachte chaotische Konfusion in der offenen Literatur zu heilen. Auch diese Attitüde entspricht kaum einer Wissenschaftsethik sondern wohl eher einer Gepflogenheit im Wissenschaftsbetrieb, unter gar keinen Umständen eigene Fehler einzuräumen.
- 28. Februar (Montag)
Das Verwaltungsgericht Aachen setzt die von der RWTH als Beklagten an Sukke zu erstattenden Kosten (von 794,56) fest. Eine zuvor (30. Dezember) von der RWTH noch erhobene Einrede der Verjährung wird mit Schreiben vom 1. Februar von der RWTH „nicht weiter aufrechterhalten“.
- Im selben Jahr ...
gerät die RWTH durch die unrühmliche Aufdeckung des Schneider alias Schwerte Skandals in die öffentlichen Schlagzeilen: „Schweigepflicht“, Eine Reportage, UNRAST-Verlag, Münster, ISBN 3-928300-47-4.
... 3 Jahre vergehen ...
- an einem Freitag (22. August)
Seit dem Schreiben des RWTH-Justiziars Liebers vom 4. August (Teil VI) sind inzwischen fünf Jahre vergangen. Sukke beantragt an der RWTH die Rückgabe aller von ihm ehemals eingereichten Kopien der Dissertation, insbesondere auch die Kopie, welche von der RWTH an Prof. Risken, Ulm, übermittelt worden war.
- 9. Oktober (Donnerstag)
RWTH-Justiziar Liebers reicht nur eine einzige Kopie der Dissertation zurück und führt aus: „Die zum Zwecke der Begutachtung angefertigten Kopien, die auch mit Anmerkungen versehen worden sein dürften, sind dagegen Bestandteil der Prüfungsakte“, die „gemäß Runderlaß des Ministers [] vom 17.01.1978 50 Jahre aufzubewahren“ ist.
Justiziar Liebers formuliert bzgl. der Anmerkungen in den Exemplaren im Konjunktiv; er versicherte sich wohl gar nicht, ob Anmerkungen tatsächlich existieren und ob insbesondere auch das Exemplar von Prof. H. Risken, Ulm, in der Prüfungsakte vorliegt. Nach Kenntnis von Sukke hatte Prof. Risken das ihm zugesandte Exemplar an die RWTH gar nicht zurückgereicht.
- 14. November (Sonntag)
Sukke bestätigt der RWTH schriftlich den Erhalt des einzigen Exemplars der Dissertation.
... nach weiteren Jahren ist der Fall fast vergessen ...
- in einem Januar
erfährt Sukke zufällig von der Existenz des Gremiums Ombudsman der DFG. Vor einigen Jahren richtete der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) dieses unabhängige Gremium ein. Es soll „in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit“ beraten und unterstützen.
Sukke und seine Kollegen erinnern sich an die inzwischen zurückliegenden Doktorspiele und „wissenschaftlichen Gepflogenheiten“ des hier im Blog wiedergegebenen Falls, der in einem Tagebuch sehr ausführlich protokolliert worden war.
- 8. Februar (Mittwoch)
Wie steht es um die Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit der Selbstkontrolle in der Wissenschaftsgemeinschaft und insbesondere des Gremiums Ombudsman der DFG, vertreten durch die Sprecherin Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrike Beisiegel, Instanz der deutschen Wissenschaftsethik und inzwischen Präsidentin der Universität Göttingen? Wir machen die Probe aufs Exempel und übermitteln den Fall an den Ombudsman der DFG. Nach den Grundsatzentscheidungen BverfGE 84, 34ff; 84, 59ff (Teil VI, 17. April) des Bundesverfassungsgerichts wird im konkreten Fall Antrag gestellt auf förmliche Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens.
www.stus.com
„ Hilfe! Ich will meinen DFG Ombudsman! “
- 28. Februar (Dienstag)
Im Namen des DFG-Gremiums bedankt die Sprecherin sich freundlich für die ausführliche Darlegung des Falls und schreibt: „Wir sehen sehr wohl die von Ihnen ausgeführte Problematik in dem betreffenden Verfahren“ solche Sicht ist ja schon mal beruhigend! und „werden sicher zukünftig noch sensibler mit ähnlich gelagerten aktuellen Fällen umgehen. Wir sehen uns außerdem veranlaßt, den prinzipiellen Charakter der geschilderten Problematik in unserem Jahresbericht mit einfließen zu lassen.“ Allerdings beurteilt das DFG-Gremium die beantragte förmliche Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens als „keine adäquate Maßnahme“. Hierfür gibt das Gremium nur einen einzigen Grund an, dass nämlich der Fall zu lange zurückliege.
table test Die vom Gremium vorgetragene „Verjährungsproblematik“ siehe auch Jahresbericht 2006 [6] ist bei förmlichen Qualifizierungsverfahren vollkommen unglaubwürdig, weil Prüfungsakten (aus denen dieser Blog sehr häufig zitiert) als staatlicher Verwaltungsakt laut RWTH Justiziar und „gemäß Runderlaß des Ministers [] vom 17.01.1978 50 Jahre aufzubewahren“ sind (siehe oben). Das vorgetragene Argument einer angeblichen Verjährung ist wie ein Abwiegelungsmanöver. Würde es sich dagegen um einen Fall erschlichener akademischer Würden oder Titel handeln, dann könnte man getrost davon ausgehen, dass solch ein Fall keineswegs als verjährt erklärt sondern die Aberkennung vorangetrieben würde.
- 10. März (Freitag)
Sukke antwortet dem DFG-Gremium per E-mail:
„Der Vorgang mag sicherlich einige Jahre zurückliegen. Andererseits befasste sich der „Ombudsman der DFG“ noch im März 2001 mit dem Fall Ströker und gab dazu sogar eine öffentliche Stellungnahme ab, obwohl dieser Vorgang (1990) bis ins Jahr 1953 zurückreicht []
- Sehr häufig befürchten Wistleblower persönliche Nachteile und stimmen einer völligen Transparenz oder Schaffung von Öffentlichkeit in ihren (akuten) Fällen nicht zu.
- Ist ein förmlicher Rechtsweg anhängig, dann nimmt Ihr Gremium solche Fälle in der Regel erst gar nicht an.
- Ist andererseits ein Fall vollständig abgeschlossen was meistens erst nach Jahren zutrifft und bietet er somit die Transparenz, die Herr Schnabel, Die ZEIT, in seinem DFG Beitrag [12] als „den einzigen gangbaren Weg“ bezeichnet, dann betrachtet Ihr Gremium einen solchen Fall als verjährt und nimmt ihn ebenfalls nicht an.
Wir dürfen also gespannt sein und mit Interesse Ihrem Jahresbericht entgegensehen, wie Sie die Ihnen vorgetragene Problematik [] entsprechend Ihrer Ankündigung aufzugreifen und zu behandeln beabsichtigen. Es liegt damit am „Ombudsman der DFG“ selbst aufzuzeigen, dass es Ihnen mit Ihrem Anliegen Ernst ist, den wissenschaftlichen Prinzipien und der „guten wissenschaftlichen Praxis“ hinreichend Nachdruck zu verleihen und dass diese Prinzipien auch tatsächlich gelebt werden sollen. []
In diesem Sinn bleibt also der Nachweis abzuwarten, ob Herr Finetti in „Der Sündenfall“ [4] falsch vermutet, dass nämlich die Wissenschaftseinrichtungen „sich jedenfalls nicht der Durchsetzung von Definitionen, Richtlinien und Sanktionen widmen“ (S. 218) und dass „die löblichsten Statuten nur Makulatur sind“ (S. 217).“
- 12. März (Sonntag)
Per E-mail [14] antwortet Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Beisiegel für das DFG-Gremium wie folgt:
„haben Sie Dank für Ihre ausführliche Antwort auf unser Schreiben. Wir nehmen Ihre kritischen Bemerkungen gerne noch einmal in unsere Diskussion auf. Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Fall, da er uns in diesem Jahr beschäftigt hat, nicht in dem Bericht 2005 auftauchen wird, sondern erst in dem für das Jahr 2006. Nochmals Dank für Ihre wichtigen Anregungen und wir werden Sie zu gegebenem Zeitpunkt noch einmal informieren, wie wir Sie in unsere Arbeit aufnehmen.“
table test Solche Initiative des DFG-Gremiums und Information „zu gegebenem Zeitpunkt“ hat es niemals gegeben. Soviel also zur Glaubwürdigkeit dieses Gremiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft in der Praxis und entgegen den ganz anderen öffentlichen Verlautbarungen desselben Gremiums. Hinter dem Vorhang aus beanspruchter und vermeintlich erforderlicher Diskretion wird der Fall einseitig und ohne erkennbar hinreichende Grundlage vom Ombudsman der DFG kurzerhand als „verjährt“ erklärt und bereits im Vorfeld abgewimmelt.
- 6. April (Donnerstag)
Nach den Stellungnahmen des DFG-Gremiums übermittelt Sukke per E-mail an den Ombudsmann der Fakultät für Elektrotechnik der RWTH, Herrn Prof. Dr. H.-J. Haubrich, die Zusammenstellung zum Fall, wie sie zuvor am 8. Februar dem DFG-Gremium zugestellt wurde. Das DFG-Gremium erhält eine Kopie der E-mail.
- 25. April (Dienstag)
Per E-mail an Sukke und zur großen Verwunderung erklärt der Ombudsmann an der RWTH sich als nicht zuständig. Er leitet die eindeutig an den Ombudsmann adressierten Unterlagen direkt weiter an den Dekan Prof. Dr. Tobias G. Noll der betroffenen Fakultät und damit keineswegs an Vertrauenspersonen, die an der RWTH Aachen mit Mediation beauftragt sind.
Der Ombudsmann schreibt: „ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang der mir mit Datum vom 6. April zugesandten Unterlagen. Mangels Zuständigkeit ich bin als Ombudsmann nur für studentische Belange berufen habe ich die Unterlagen an den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik weitergeleitet.“
- 22. August (Dienstag) : Freundliche „Grüsse“ vom Dekan
Per „Einschreiben gegen Empfangsbekenntnis“ antwortet der Dekan Prof. Dr. Tobias G. Noll auf die Eingabe vom 6. April. Der Dekan bemüht ein Manöver zur Einschüchterung mit der Androhung von rechtlichen Maßnahmen als wäre es nicht die RWTH, die unsubstanziierte Schreiben und strafrechtlich relevante Verunglimpfungen an Sukkes Arbeitgeber schickte und obendrein auch noch deren weitere Verbreitung empfiehlt (Prof. Fokke Schreiben #3, Teil IV, 8. November).

- 10. Oktober (Dienstag)
Per E-mail wird dem Dekan wie folgt geantwortet: „Der Form halber bestätige ich gern den Empfang Ihres unerwarteten Einschreibens vom 22.08., mit dem Ihre Fakultät sich gegen etwaige „unsubstantiierte Versuche einer Verunglimpfung oder Diskreditierung“ verwahrt. Ich versichere Ihnen ausdrücklich, dass es solche Versuche nicht geben wird, die in der Angelegenheit ohnehin vollkommen überflüssig wären. Der Sachverhalt, die vollständig nachgewiesene Chronologie und insbesondere die unsubstanziierten RWTH-Schriften sind eindeutig und sprechen für sich selbst. Das Gremium „Ombudsman der DFG“ sieht sich deshalb veranlasst und erklärt (28.02.), noch sensibler mit aktuellen Fällen umzugehen.
Es geht hier nicht um irgendeinen Rechtsweg, auf den Ihr Schreiben verweist. Stattdessen geht es um die Schaffung von Öffentlichkeit in dem [öffentlichen] Interesse an „guter wissenschaftlicher Praxis“ (DFG) und dem Bemühen, über den Einzelfall hinaus und nachhaltig „wissenschaftlichem Fehlverhalten entgegenzuwirken“ (DFG-Pressemitteilung Nr. 52, [16]). Dazu ist der Fall brillant geeignet: Die RWTH wird um ihre eigenen Schriften nicht herumkommen, von denen die RWTH sich nicht distanziert und zu deren weiteren Verbreitung die RWTH auch noch selbst auffordert (Schreiben an die [EA]). Die Einschätzung des dabei an der RWTH zugrunde gelegten Ermessens vis-à-vis den Prinzipien und Statuten „guter wissenschaftlicher Praxis“ (DFG) sowie dem StG, VwVfG ist den Lesern überlassen und damit „höchstpersönlichen und juristisch nicht überprüfbaren Beurteilungsspielräumen“ (RWTH-Justiziar Herr Liebers). In seinem Gutachten schreibt Prof. Dr. [Fokke]: „Es ist fast Ironie des Schicksals“; (auch) dem sei nichts hinzugefügt.“
- 11. Oktober (Mittwoch)
Sukke teilt per E-mail dem DFG-Gremium die weitere Entwicklung mit:
„ich nehme Bezug auf- meine schriftliche Eingabe vom 08.02. an Ihr DFG-Gremium,
- Ihr Antwortschreiben vom 28.02.,
- E-mail „Mitteilung an den Ombudsmann der RWTH Aachen FB6“ vom 06.04.
In Beantwortung von (3) erklärte der angeschriebene Ombudsmann zur großen Überraschung per E-mail vom 25.04.06, dass er nicht zuständig sei, und er leitete die Angelegenheit direkt weiter an den Dekan []. Nach weiteren vier Monaten erhielt ich noch ein kurzes Einschreiben (mit Rückschein) der Fakultät vom 22.08.06. Der Dekan vermag dem Vorfall inhaltlich nichts entgegenzusetzen. Das ist bei der eindeutigen Sachlage auch nicht verwunderlich. Der Dekan stellt lediglich Rechtsmittel in den Raum bei etwaigen „unsubstantiierten Versuchen einer Verunglimpfung oder Diskreditierung“. Ansonsten möchte die Fakultät mit der Angelegenheit nicht weiter behelligt werden.
Interessant ist die Feststellung, dass es sich bei dem Brief des Dekans um die Stellungnahme der betroffenen Fakultät selbst handelt und keineswegs einer mit Mediation beauftragten Ombudsperson, geschweige denn irgendeiner Untersuchungskommission. Eine entsprechend zuständige Einrichtung scheint es demnach an der RWTH Aachen nicht zu geben. Stattdessen verweist der Dekan direkt auf den Rechtsweg.
Andererseits schreibt die Süddeutsche Zeitung am 09.01.06: „So wie die Forschungsgemeinschaft verfügen nahezu alle deutschen Universitäten inzwischen über Ombudsleute sichtbarstes Zeichen für einen neuen Umgang mit dem heiklen Thema. [] Fast überall gibt es neben Ombudsleuten und Untersuchungskommissionen auch Verhaltensregeln für so genannte „gute wissenschaftliche Praxis“.“ (SZ Karriere-Online Redaktion)
Wenn es überhaupt noch eines weiteren Beweises bedurfte, dass in der tatsächlichen Praxis die zahlreichen Richtlinien und Statuten zu „guter wissenschaftlicher Praxis“ (DFG), zu Sanktionen und Ombudseinrichtungen an Universitäten und Hochschulen unzureichend umgesetzt werden, dann ist dieser Beweis [] hinreichend und abschließend erbracht. An diesem konkreten Fall wird erneut deutlich, dass die viel zitierte „Selbstkontrolle der Wissenschaftsgemein-schaft“ ein Glaubwürdigkeitsproblem hat.“
- 11. Dezember (Montag)
Das DFG-Gremium antwortet per Brief: „haben Sie vielen Dank für Ihre mail vom 17.10.06, die uns allerdings nicht direkt, sondern über die Geschäftsstelle der DFG erreichte. Wir konnten daher erst auf unserer letzten Ombudssitzung am 5. Dezember 06 darüber beraten.“
table test Auch diese Darstellung seitens des DFG-Gremiums bzgl. des angeblichen Umwegs „über die Geschäftsstelle der DFG“ ist höchst merkwürdig. Sukke sandte nämlich seine E-mail am 11. Oktober (nicht 17. Oktober) um 18:50 Uhr an das Gremium und empfing automatische Empfangsbestätigungen, als die Mitteilung den Mitgliedern des Gremiums an den Universitäten Bonn, Hamburg und Heidelberg bereits am nächsten Morgen des 12. Oktober angezeigt wurde. (Widersprüchlichkeiten ergaben sich auch im Fall „Der Fehlerbalken im Auge des Forschers“, der vom Laborjournal recherchiert wurde.) 
Weiterhin teilt die Ombudssprecherin mit, dass es an der RWTH durchaus einen „zuständigen Ombudsman“ gibt: „die vom Rektor der RWTH beauftragten Vertrauenspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sind die Professoren Walter Michaeli und Martin Möller.“ An diese zuständigen Vertrauenspersonen an der RWTH hatten Prof. H.-J. Haubrich und der Dekan Prof. T.G. Noll die Eingabe von Sukke vom 6. April nicht weitergeleitet; und die Herren Professoren werden dafür ihre guten Gründe gehabt haben! Dass an der RWTH die betroffene Fakultät offenbar selbst und eigenmächtig darüber befindet, ob Eingaben überhaupt an die zuständigen Ombudspersonen gelangen, ist besonders befremdlich.
Schließlich schreibt das DFG-Gremium noch: „Wir sehen die prinzipielle Bedeutung der gesamten, von Ihnen geschilderten Problematik und werden darauf, wie wir Ihnen im Februar bereits mitgeteilt hatten, in unserem Jahresbericht 2006 eingehen.“
- 21. Februar (Mittwoch)
Aufmerksam gemacht auf die Widersprüche, bestätigt Prof. Dr. Siegfried Hunklinger, Univ. Heidelberg, als Mitglied des DFG-Gremiums, dass er Sukkes Mitteilung vom 11. Oktober sehr wohl „empfangen und auch gelesen“ habe. Daraufhin antwortet Sukke per E-mail an Prof. Hunklinger nochmals bzgl. des Falls: Es „verbleibt [] zu hoffen, dass solchen Vorkommnissen durch klare Stellungnahmen seitens Ihres DFG-Gremiums auch nachhaltig entgegengewirkt wird im Interesse der Glaubwürdigkeit der viel beschworenen „wissenschaftlichen Selbstkontrolle“, wobei Ihr DFG-Gremium ein wichtiges Element eben dieser Selbstkontrolle öffentlich repräsentiert.“
... nach weiteren 1½ Jahren ...
- 24. Juni (Dienstag)
table test Der Ombudsman der DFG veröffentlicht im Internet gleichzeitig die Jahresberichte 2006 und 2007. Entgegen der Ankündigung des Gremiums vom 11. Dezember 2006 geht der Jahresbericht 2006 keineswegs auf die „geschilderte Problematik“ ein sondern verweist nur indirekt und ohne jegliche Einzelheiten auf „Fälle, die in ihrem exemplarischen Ablauf von so grundsätzlicher Bedeutung sind, dass sie bei der Behandlung und Bewertung aktueller Verfahren besondere Beachtung verdienen. Dies gilt vor allem, wenn Qualifizierungsverfahren betroffen sind [].“ 
table test Die Jahresberichte des Ombudsman der DFG muten an wie leidige, sich inhaltlich wiederholende (vgl. z.B. 2008 und 2009!) Pflichtnummern mit repetierten hohlen Appellen an die Wissenschaftsethik, die wie Rufe in ein Vakuum wirken; angefüllt mit bearbeiteten Fällen (ohne Einzelheiten), Auflistung von Tagungen, geleisteter Pressearbeit, besuchter Konferenzen, von Vorträgen und anderen Events als ginge es um jährliche Rechenschaftsberichte eines Vereinsvorstands. Das alles wird der Bedeutung des Gremiums nicht gerecht und ist keine Nachdrücklichkeit zur Durchsetzung guter wissenschaftlicher Praxis. Die Auftritte des Office of Research Integrity (ORI) einerseits und des DFG Ombudsman andererseits sprechen dann auch für sich selbst im Hinblick auf Professionalität, Nachhaltigkeit und Glaubwürdigkeit dieser beiden Einrichtungen im direkten Vergleich.
- ab 21. Dezember
Wenn laut Jahresbericht des Ombudsman der DFG Fälle von „grundsätzlicher Bedeutung sind“, dann sind diese auch von öffentlichem Interesse, woraufhin dieses „Protokoll eines absurden Promotionsverfahrens“ in neun Fortsetzungen ins Internet gestellt wurde.
Moral der Doktorspiele
With which the wise will hardly quarrel;
Remember, Prof [Fokke], it hardly ever,
Pays to be too bloody clever.
Was wurde aus Sukke, dem „unfähigen Kandidaten“ ?
Sukke lebt in den Niederlanden, ist Principal System Engineer bei einer Raumfahrtagentur, nebenbei Lehrbeauftragter u.a. für das Erasmus Mundus SpaceMaster University Programme der Europäischen Union und Guest Editor für die Proceedings of the IEEE.
Zum Schluss
Dr. Hubert Rehm vom Laborjournal im Interview bei blip.tv über Betrug in der Wissenschaft:
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